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Die Vielzahl unterschiedlicher Betreuungsangebote.
Von Martin Himmelheber
Schramberg. 13.07.2026 - Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zieht einen Rattenschwanz von Änderungen und Umplanungen nach sich. Ein weiteres Beispiel: Die Benutzungsgebühren für die bisherigen städtischen Betreuungsangebote an den Schulen. Was ist freiwillig, was verpflichtend? Was macht keinen Sinn mehr und kann weg?
Abteilungsleiterin Kerstin Flaig hat im Verwaltungsausschuss die neue Satzung über die städtischen Betreuungsangebote vorgestellt und über die neuen Benutzungsgebühren berichtet. Bisher hat die Stadt ein freiwilliges Betreuungsangebot als Ergänzung zum Ganztag angeboten, das sogenannte Mittagsband. Außerdem gab es bei Bedarf die Frühbetreuung. Voraussetzung war, jeweils mindestens fünf Kinder haben teilgenommen. Durch den Rechtsanspruch entfalle nun die Freiwilligkeit bei einigen Angeboten, so Flaig.
Bisher viele unterschiedliche Betreuungsangebote
Die Angebote sind je nach Schulart und Ortsteil unterschiedlich. An der Berneckschule und der Grund- und Werkrealschule Sulgen gibt es die meisten unterschiedlichen Betreuungsbausteine. Die „Verlässliche Grundschule“ wird auch in Tennenbronn und Waldmössingen vor und nach dem Unterricht angeboten und dauert bis maximal 14 Uhr.
Am Gymnasium organisiert die Stadt eine Nachmittagsbetreuung, ebenso an der Peter-Meyer-Schule. Hinzu kommt der Hort und der Treff 12. An allen Schulen bietet die Stadt ein warmes Mittagessen.
Künftig möchte die Stadt eine verbindliche Anmeldung für das gesamte Schuljahr. Nur in begründeten Ausnahmen soll es Änderungen geben.
Land ändert Förderung
Ein großes Fragezeichen steht noch hinter der Finanzierung und den Landeszuschüssen. Bisher gab es für die Verlässliche Grundschule, eine flexible Nachmittagsbetreuung und den Hort Zuschüsse. Diese gab es je Gruppe. Bis 2030 sollen diese Zuschüsse schrittweise entfallen.
Zugleich will das Land künftig eine pro Kopf-Pauschale je Kind und Betreuungsstunde von 2,80 Euro zahlen. Das Land hat die Betreuungskosten je Kind und Stunde auf 4,12 geschätzt. Davon wären die 2,80 Euro 68 Prozent.
Viele Unbekannte
Die Unsicherheit bestehe darin, dass man nicht wisse, „wer bucht was?“, so Flaig. Wie viele Kinder werden künftig welche Gruppen besuchen? Bis 2030 laufen zwei Fördersysteme parallel, die alte Methode läuft aus, die neue kommt schrittweise mit der Einführung des Rechtsanspruchs.
Wenn Eltern sich gegen den Ganztag entscheiden, dann hätten sie keinen Anspruch darauf, „dass die Kommune sie stattdessen betreut“. Solche Zusatzangebote werde das Land nicht mehr fördern, so Flaig. Auch möchte das Land die Frühbetreuung ab 7 Uhr nicht mehr mitfinanzieren.
Viele unkalkulierbare Faktoren
Um all den neuen Regelungen gerecht zu werden, hat die Stadtverwaltung eine neue Gebührenstruktur ausgearbeitet. Dazu gehört, dass künftig alle Angebote gebührenpflichtig sein werden. Eine verlässliche Kalkulation sei wegen der vielen Unsicherheiten „kaum möglich“, bedauert Flaig. Man werde daher die bisherigen Sätze „moderat erhöhen“.
Zu zahlen sein werden zehn Monate. Weil im September oft noch nicht alle Angebote laufen, sollen August und September gebührenfrei bleiben. Außerdem gebe es einen Geschwisterrabatt von 20 Prozent. Familien mit geringem Einkommen erhalten wie bei den Kitas auf Antrag Hilfe vom Landratsamt.
Waldmössinger wollen mehr Wahlmöglichkeiten
Flaig berichtete, der Ortschaftsrat Waldmössingen habe beantragt, statt der kompletten Wochenbuchung auch flexiblere Angebote zu machen, also dass die Eltern auch nur zwei, drei oder vier Betreuungsnachmittage buchen können.
Aus mehreren Gründen wolle man bei der gesamten Woche bleiben, so Flaig: Der Verwaltungsaufwand wäre hoch, die Personalplanung erschwert und pädagogisch wäre es ebenfalls nicht gut, wenn manchen Kinder nur gelegentlich in der Gruppe wären. „Die regelmäßige Teilnahme stärkt die sozialen Bindungen“, ist Flaig überzeugt.
Damit der Abmangel beim Mittagessen nicht weitersteigt, sei eine Anpassung um 30 Cent vorgesehen.
Viel Arbeit für Verwaltung
In der Aussprache kündigte Tanja Witkowski für ihre SPD-Buntspecht-Fraktion an, beim Beschluss mitgehen zu können. Sie dankte Flaig für die viele Arbeit mit den zahlreichen Änderungen. Wegen der längeren Betreuungszeiten halte sie die moderaten Erhöhungen für okay. Allerdings: Familien, die Kinder im Kindergarten und der Grundschule hätten, müssten viel Geld bezahlen.
Komplexes Thema
CDU-Fraktionssprecher Thomas Brantner sprach ebenfalls von einem komplexen Thema. Er verwies auf andere Kommunen, die für ihre Betreuungsangebote erheblich höhere Beiträge verlangten. Er wollte wissen, was geschehe, wenn die freiwilligen Leistungen nicht mehr vom Land bezuschusst würden.
Das sei noch offen. “Da schwimmen wir alle, erwiderte Flaig.
Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr versprach, den Ausschuss zu informieren, „sobald die Förderfrage klar ist“.
Der Ausschuss votierte einstimmig, dem Rat die neuen Benutzungsgebühren und die neuen Angebote zu empfehlen und den Antrag aus Waldmössingen abzulehnen.
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