Schramberg - News

Bauturbo: Gemeinderat verteilt Zuständigkeiten


Wohnungsbau im Neubaugebiet Schoren. Archiv-Foto: him

Von Martin Himmelheber

 

Schramberg. 16.10.2026 - Vor ziemlich genau einem Jahr hat deer Bundestag den sogenannten Bauturbo beschlossen. Er soll es den Kommunen erleichtern, Wohnbauprojekte zu genehmigen. Damit sollen Bauherren in erster Linie in den Ballungsräumen leichter bezahlbaren Wohnraum schaffen können. Dafür hat der Gesetzgeber die Befreiungstatbestände im Baugesetzbuch erweitert. Das Ganze soll vorläufig bis Ende 2030 gelten.

 

Um den Bauturbo nutzen zu können, müssen die Kommunen ihre Hauptsatzungen mit den entsprechenden Zuständigkeiten ändern. Eine der Regeln lautet nämlich, wenn die Kommune nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet, gilt ein Bauantrag als genehmigt. Das bringt Druck auf die Verwaltung, aber auch die Gemeinderäte. Deshalb hat die Stadtverwaltung vorgeschlagen, die Zuständigkeiten für bestimmte Bauvorhaben dem Ausschuss für Umwelt und Technik zu übertragen. Über andere soll die Verwaltung alleine entscheiden können.

 

AUT bei kritischen Projekten zuständig

 

Wenn ein Vorhaben im Außenbereich geplant wird, wenn es dem Flächennutzungsplan widersprich, wenn mehr als sieben Wohneinheiten geplant sind oder der Bauherr mehr als ein Geschoss über den im Bebauungsplan erlaubten Geschossen bauen will, dann muss sich der AUT damit befassen und darüber beschließen. Vorab werden die jeweiligen Ortschaftsräte die Projekte beraten.

 

Alle anderen Bauvorhaben nach Bauturboregeln soll die Verwaltung entscheiden können. „So kann eine möglicherweise auftretende Vielzahl an Anträgen fristgerecht entschieden werden“, schreibt dazu Axel Philipp von der Stadtplanung in seiner Vorlage. Die Verwaltung werde AUT und Ortschaftsräte regelmäßig über die eingegangenen Anträge nach Bauturbo-Regeln informieren.

 

Wenn die Stadt städtebauliche Verträge mit einem Bauherrn schließt, soll auch darüber der AUT entscheiden.

 

Nach den Ortschaftsräten und dem AUT hat sich nun auch der Gemeinderat mit dem Thema befasst und die entsprechende Änderung der Hauptsatzung mit 24 Ja-Stimmen, bei zwei Nein Stimmen der Aktiven Bürger, beschlossen. Die Vertreterin der AfD war nicht anwesend.

 

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