Tanja Witkowski: Eigentum verpflichtet

Veröffentlicht am 14.01.2023 in Gemeinderatsfraktion
 

Tanja Witkowski

Für die in Privatbesitz befindliche Falkensteiner Kapelle in Schramberg, hat die Besitzerfamilie von Bissingen einen städtischen Zuschuss beantragt. Für die SPD-Buntspecht-Fraktionsgemeiscnahft gilt der Grundsatz "Eigentum verpflichtet". Hier die Rede unserer Fraktionsvorsitzenden Tanja Witkowski:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Eisenlohr, sehr geehrte Familie von Bissingen, liebe Fraktionskolleginnen und Kollegen,

 

ich möchte zum geplanten Zuschuss zur Falkensteiner Kapelle gerne eine Stellungnahme für die SPD/Buntspecht Fraktionsgemeinschaft abgeben.

 

Wir begrüßen es, dass die Falkensteiner Kapelle seit 2021/2022 von der Familie von Bissingen stärker in den Blick genommen wird und nun, wie aus der Vorlage hervorgeht, nach rund 15 Jahren, in der die Schäden an der Kapelle bereits bekannt sind, saniert werden soll.

 

Dass sich die Familie von Bissingen dazu das Denkmalamt als Partner dazu geholt hat, ist aus unserer Sicht sinnvoll und absolut legitim. Schließlich stammt die Falkensteiner Kapelle aus dem 13. Jahrhundert und wurde 1987  begründertermaßen als Kulturdenkmal mit besonderer Bedeutung ins Denkmalbuch aufgenommen. Dass die Hochaltarplastik „Beweinung Christi“ in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielt, ist unbestritten.

 

Genau für solche Kulturdenkmäler gibt das Landesdenkmalamt dann auch entsprechende Zuschüsse. So auch in diesem Fall. Leider ist der Vorlage nicht zu entnehmen, wie hoch dieser Zuschuss vom Landesdenkmalamt ist, ich meine aber zu wissen, dass er durchaus stattlich ist.

 

Wenn dann interessierte Schrambergerinnen und Schramberger das Projekt zusätzlich unterstützen wollen und dafür einen Förderkreis gründen, ist dieses Engagement sehr lobenswert und verdient unsere Anerkennung. Zumal sich der Förderkreis mit eigenen Veranstaltungen, mit Zeit und im Ehrenamt an den Kosten der Sanierung zum Erhalt der Kapelle beteiligen möchte.

 

Heute beschäftigen wir uns im VA nun damit, dass auch die Stadt als „dritter“ Zuschussgeber für das Projekt angefragt ist und einen Anteil von 30 000 Euro erbeten wird. Diese Anfrage darf gestellt werden, das haben andere vor Ihnen auch schon getan.

 

Für uns gilt es immer abzuwägen, ob ein Zuschuss zwingend nötig ist oder ob es Spielräume gibt oder ob Gründe gegen einen Zuschuss sprechen. Tatsächlich sehen wir hier Gründe, die aus unserer Sicht gegen einen zusätzlichen Zuschuss der Stadt sprechen.

 

Für uns gibt es bei diesem Antrag noch eine andere Ebene, die Ebene der Eigentümer. Wir sehen durchaus die großen Hürden, die mit der Sanierung einer denkmalgeschützten Kapelle einhergehen und sehen auch, dass solche Maßnahmen  kostenmäßig schnell in die Höhe gehen.

 

Dennoch gilt der Grundsatz „Eigentum verpflichtet“. Der Eigentümer ist zunächst einmal selbst dazu verpflichtet, sein Eigentum mit eigenen finanziellen Mitteln zu erhalten.

 

Die Falkensteiner Kapelle ist im Privatbesitz der Familie von Bissingen und hat für die Familie selbst eine große oder sogar die größte Bedeutung. Familienangehörige sind dort beigesetzt und die Kapelle dient heute noch als Ort für Taufen und andere familiären Feierlichkeiten, die im kirchlichen Rahmen stattfinden.

 

Wir gehen von einer Gesamtsumme von 200 000 Euro aus. Wir wissen aber auch, dass ein erheblicher Teil bereits über das Landesdenkmalamt abgesichert ist und dass es einen Förderkreis gibt, der mehrere 10 000 Euro für das Projekt beisteuern möchte.

 

Aber - Müsste nicht eigentlich der Löwenanteil von einem privaten Eigentümer kommen, denn „Eigentum verpflichtet“? Und müsste es nicht so sein, dass ein weitaus geringerer Teil an Zuschüssen von der öffentlichen Hand kommt?

 

Wie hoch ist im Endeffekt eigentlich noch der Betrag, der von den Eigentümern selbst aufgebracht werden muss?  Aus unserer Sicht ist dieser Anteil eher kleiner und wir stellen in Frage, ob das so richtig ist und so sein kann.

 

Letztlich kamen wir in unserer Fraktion zum Ergebnis, dass ein weiterer Zuschuss von der Stadt für die Sanierung der Falkensteiner Kapelle  nicht zwingend nötig ist, da bereits ein großer Teil über das Landesdenkmalamt  bezuschusst ist und es zusätzlich mit dem Förderkreis noch einen ideellen Unterstützer gibt , der sich genau die Sanierung der Kapelle und deren Erhalt zum Ziel gesetzt hat.

 

Wir stellen uns auch die Frage, welche Bedeutung und Funktion die Kapelle in Zukunft für die Familie haben wird und  wie wichtig es der Familie ist, dass auch die Öffentlichkeit weiterhin Zugang zur Falkensteiner Kapelle bekommt. 

 

Und wir fragen uns auch, welche Rolle die Falkensteiner Kapelle im Zusammenhang mit einem möglichen, privat betriebenen Friedwald bekommen könnte.

 

Zudem haben wir überlegt, wie wir in der Vergangenheit mit Zuschussanträgen anderer umgegangen sind. In Erinnerung rufe ich dabei die Sanierung des St. Maria Kirchturms. Der Antrag der Kirchengemeinde zur finanziellen Unterstützung wurde damals nur von unserer Fraktionsgemeinschaft befürwortet. Die Mehrheit der anderen Fraktionen lehnte den Antrag ab.

 

Darüber hinaus haben wir uns auch gefragt, welche Kulturdenkmäler in Schramberg im städtischen Besitz, also nicht im Privatbesitz sind und wie im Falle von Sanierungen damit umgegangen wird. Gibt es eine Auflistung, eine Liste, was wann wie aus dem Haushalt finanziert wird? Bei welchen privaten anderen Kulturdenkmälern haben wir ebenfalls mitfinanziert? Wir wissen es nicht und es geht aus der aktuellen Vorlage auch nicht hervor.

 

Wie gehen wir damit um, wenn nun andere Eigentümer auf uns zukommen und um einen Zuschuss für ihr Kulturdenkmal bitten?

All diese Fragen haben bei uns dazu geführt, dass wir dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht folgen werden. Aus unserer Sicht ist ein weiterer Zuschuss aus dem städtischen Haushalt nicht zwingend notwendig.

 

Danke

 

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