SPD fordert Erhalt beider Krankenhäuser

Veröffentlicht am 20.02.2011 in Ortsverein
 

Schramberg. Mit großer Sorge erwartet die SPD Schramberg die Entscheidung des Kreistages am 28. Februar über die Zukunft der Krankenhäuser im Landkreis Rottweil. Dabei steht die Versorgung kranker Menschen im westlichen Landkreis auf dem Spiel, wie es in einer Erklärung der SPD heißt. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass in beiden Krankenhäusern insgesamt rund 400 qualifizierte Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren. Betroffen sind die Krankenhausstandorte Schramberg und Rottweil, die gleichermaßen unter einem Dach im Besitz des Landkreises stehen.

Die Menschen in Schramberg und der Umgebung hofften, dass durch den im November ausgelobten Bieterwettbewerb das Schramberger Krankenhaus erhalten und eine gute bestehende Krankenversorgung gesichert bleibt. Nur so war eine ins Auge gefasste Privatisierung der beiden leistungsfähigen Kreiskrankenhäuser zu rechtfertigen.

Einer der im Wettbewerb verbliebenen Bieter möchte das Krankenhaus Schramberg schließen. Dabei nimmt man in Kauf, dass sich die medizinische Versorgung für ein Drittel der Kreisbevölkerung verschlechtert und das wegen einer erwarteten Kapitalrendite!

Der zweite Krankenhausbetreiber ist dagegen bereit, beide Krankenhausstandorte zu sichern. Deshalb wäre es unverständlich und nicht zu verantworten, wenn man sich gegen eine gleiche flächendeckende Krankenversorgung entscheiden würde.

Es mag sein, dass durch die Schließung eines Krankenhauses sich die Kapitalrendite vergrößern lässt. Der Nutzen, den dadurch der private Kapitalgeber hat, geht in Rottweil und Schramberg zu Lasten von verdienten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie haben dem Landkreis zum Teil Jahrzehnte lang treu gedient und mit ihrer hohen fachlichen Qualifikation eine leistungsfähige Medizin aufrecht erhalten und garantiert.

Der Landkreis steht gegenüber den Beschäftigten in einer besonderen Fürsorgepflicht. Der Erhalt der Arbeitsplätze muss oberste Priorität bei der Entscheidung haben. Wenn das Schramberger Krankenhaus geschlossen würde, dann wären vom Stellenabbau durch die vorgeschriebene Sozialauswahl auch die Beschäftigten in Rottweil betroffen. Die bisherige Rechnung, die Beschäftigten beider Krankenhäuser gegeneinander auszuspielen, geht nicht auf. Verlierer wären nicht nur die Beschäftigten in Schramberg und Rottweil sowie ihre Familien, denen die Arbeitslosigkeit und damit der unverdiente soziale Abstieg drohen: Verlierer wäre die gesamte Bevölkerung des Landkreises.

Diejenigen, die das Glück haben, den Arbeitsplatz nicht zu verlieren, werden ungefragt vom öffentlichen Arbeitgeber einem privaten Arbeitgeber angedient. Dieser Eingriff in die Beschäftigungsrechte stellt nach dem jüngst getroffenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar. Demnach haben die Mitarbeiter einen Rechtsanspruch weiter beim Kreis beschäftigt zu werden. Die politisch Verantwortlichen des Landkreises sollten sich darüber nicht hinwegsetzen.

Ein Abbau des Krankenhausstandorts Schramberg wirkt sich auch auf die niedergelassenen Ärzte der Region negativ aus. Schon heute ist es schwer, im ländlichen Raum freie Arztpraxen wieder zu besetzen. Fällt ein Krankenhausstandort weg, wird dieser Trend verstärkt. Doch gerade eine älter werdende Bevölkerung braucht eine schnelle leistungsfähige medizinische Versorgung in der Nähe. Dies gilt auch für die Versorgung in Notfällen.

Der Landrat und die Mitglieder des Kreistags sind verpflichtet, die stationäre Grundversorgung flächendeckend im ganzen Landkreis zu sichern. Die politisch Verantwortlichen haben ihr Mandat auf Zeit von der Bevölkerung übertragen bekommen, damit sie der Gerechtigkeit und dem Allgemeinwohl dienen. Würde sich der Kreistag für einen Bieter entscheiden, der ohne Not das Schramberger Krankenhaus schließen will, wäre das massiv gegen die Interessen der Bevölkerung im westlichen Landkreis und für diese nicht nachzuvollziehen.

Für die Schramberger SPD appellieren Ortsvereinsvorsitzender Mirko Witkowski und Fraktionsvorsitzender Hans Jörg Fahrner deshalb an den Landrat und an alle Mitgliedes des Kreistags, für den Erhalt beider Krankenhausstandorte zu stimmen und dem entsprechenden Bieter den Zuschlag zu geben.

 
 

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